Das Beste an unserer Haushaltshilfe ist, dass unsere Kunden keine Kosten übernehmen müssen. Ab einem Pflegegrad wird alles von der Pflegekasse übernommen. Wir kümmern uns um die Abrechnung, sodass Sie ihren Alltag genießen können.
Jetzt kontaktierenSie haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag in der Schwangerschaft und nach der Entbindung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen diese nicht mehr ausführen können.
Jetzt kontaktierenPflegebedürftige, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
Das Beratungsgespräch in der Pflege ist ab Pflegegrad 2 also verpflichtend. Es soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen.
Selbstbestimmt leben in allen Lebensphasen, das wünschen wir uns alle – und es steht uns allen zu! Doch was geschieht, wenn durch gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen der Alltag nicht mehr alleine zu bewältigen ist? Wenn durch berufliche und familiäre Anforderungen der Haushalt zur Belastung wird?
Wir sind die optimale Ergänzung neben der Pflege zu Hause durch die Entlastungsleistung der Pflegekasse!
Holen Sie sich Verstärkung ins Haus!
Ob Begleitung und Gesellschaft für Senioren, Unterstützung für pflegende Angehörige oder Hilfe im Haushalt, bei uns finden Sie die Verstärkung im Alltag, die Sie brauchen. Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, professionell und zuverlässig und dabei auch immer persönlich und freundlich. Von Mensch zu Mensch.
Jetzt kontaktierenWir bieten Unterstützung sowie Hilfen für Senioren sowie für Menschen, die sozial benachteiligt, behindert oder krank sind, an. Dabei legen wir viel Wert auf eine umfassende und freundliche Betreuung. Erfahren Sie hier, warum unsere Kunden unseren Service als Alltagshelfer und Haushaltshilfe so sehr zu schätzen wissen.
Unsere geschulten, deutschsprachigen Helferinnen und Helfer kümmern sich liebevoll um die Bedürfnisse unserer Kunden.
Wir sind berechtigt, mit allen Kranken- und Pflegekassen, sowohl über den Entlastungsbetrag als auch über die Verhinderungspflege, abzurechnen.