Wohnumfeldverbesserung

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Wohnumfeldverbesserung

Mit dem Alter und zunehmenden körperlichen Beschwerden muss der Wohnraum anderen Anforderungen genügen als noch in jungen Jahren. Die Wohnräume sollten weitgehend barrierefrei sein, damit Senioren möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben können. Die Pflegekasse bezuschusst sog. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Einzelfall mit bis zu 4.000

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Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme oder Wohnraumanpassung, so beschreibt es die Pflegeversicherung, soll Bewohnern das selbstständige Leben in ihrem Zuhause erleichtern, wenn sie älter werden. In vielen Fällen wird die ambulante Pflege durch Umbauten überhaupt erst ermöglicht bzw. pflegerische Tätigkeiten werden durch geeignete Maßnahmen erleichtert. Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sollen ja so weit wie möglich selbstständig bleiben, auch im Alter, bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.

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Wohnraumanpassung über die Pflegekasse

Pflegekassen bezuschussen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit pro Pflegebedürftigen. Ändert sich der Pflegebedarf und werden weitere Umbauten benötigt, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren.

Voraussetzungen nach § 40 SGB XI

Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad. Darüber hinaus müssen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen generell eines von drei Kriterien erfüllen (s. Quelle 1):

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  1. Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege überhaupt erst.
  2. Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegepersonen.
  3. Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.

Welche Umbaumaßnahmen finanziert die Pflegekasse?

Ein Zimmer in einer Wohnung für ältere Menschen MöbliertEmpfangstheke und Flur
  • Installation eines Treppenlifts
  • Rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus
  • Anbringen eines beidseitigen Geländers im Treppenhaus
  • Verlegung von rutschfesten Bodenbelägen
  • Einbau gut erreichbarer Lichtschalter
  • Einbau einer barrierefreien Dusche
  • Umbau von einer Wanne zur Dusche
  • Installation eines Badewannenlifts
  • Einbau eines barrierefreien WCs
  • Anbringen von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen
  • Absenken von Hängeschränken in der barrierefreien Küche
  • Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette
  • Abbau von Stolperfallen in Wohnräumen
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • Vergrößerung von Türen
  • Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte
  • Abbau von Türschwellen
  • Einbau einer Gegensprechanlage

Folgende Umbauten gelten gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank oder einer Waschmaschine
  • Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes
  • Reparatur schadhafter Treppenstufen
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/ Treppenhaus
  • Rollstuhlgarage
  • Errichtung eines überdachten Sitzplatzes
  • elektrischer Antrieb einer Markise
  • Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung
  • Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von Oberbelägen)
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
  • Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen

Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Wie viel und wie oft?

Die Pflegekasse zahlt je Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, zum Beispiel in einer Wohngruppe, werden bis zu 16.000 Euro von der Pflegekasse übernommen. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen beginnen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse ist an die jeweilige Krankenkasse des Pflegebedürftigen (z. B. TK, DAK, Barmer, IKK) angeschlossen. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, fließen später auch die Zuschüsse. Dazu genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie die notwendigen Umbauarbeiten beschreiben und Ihr Anliegen darlegen.

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Welche Daten sollte der Antrag enthalten?

Es ist auch möglich, den Zuschuss erst im Nachgang zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Nachteil: Sie wissen beim Umbau nicht, mit welcher finanziellen Unterstützung Sie rechnen

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