Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Installation eines Treppenlifts
- Rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus
- Anbringen eines beidseitigen Geländers im Treppenhaus
- Verlegung von rutschfesten Bodenbelägen
- Einbau gut erreichbarer Lichtschalter
- Einbau einer barrierefreien Dusche
- Umbau von einer Wanne zur Dusche
- Installation eines Badewannenlifts
- Einbau eines barrierefreien WCs
- Anbringen von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen
- Absenken von Hängeschränken in der barrierefreien Küche
- Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette
- Abbau von Stolperfallen in Wohnräumen
- Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
- Vergrößerung von Türen
- Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte
- Abbau von Türschwellen
- Einbau einer Gegensprechanlage
Folgende Umbauten gelten gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank oder einer Waschmaschine
- Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes
- Reparatur schadhafter Treppenstufen
- Brandschutzmaßnahmen
- Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/ Treppenhaus
- Rollstuhlgarage
- Errichtung eines überdachten Sitzplatzes
- elektrischer Antrieb einer Markise
- Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung
- Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von Oberbelägen)
- Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
- Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen